Ein Glückspilz, der jahrelang beim Lotto hohe Gewinne
einstrich, ist schließlich doch von Fortuna verlassen worden.
Der 61-Jährige, der zwischendurch sogar Lottomillionär war,
wie er versichert, setzte nach seinem Volltreffer über
eineinhalb Jahre wöchentlich 8500 Mark ein. Die Gewinne
schwankten, die Verluste summierten sich, bis der Mann mit
rund 77 000 Mark bei seiner Lottoannahmestelle in der
Kreide stand. Den Mahnbescheid wies er mit der
Begründung zurück, dass man ihn zum weiteren Zocken
verleitet habe.Der Edelzocker war für die Lottoannahmestelle zunächst eine
sichere Bank. Der Mann verlor und gewann, er zahlte mit
Schecks, die auch eingelöst wurden. Die heile Lottowelt
zeigte noch keine Risse, und als der Lottospieler eines Tages
erklärte, er sei momentan etwas klamm, stundete man ihm die
Zahlungen und ließ diesen Kunden bargeldlos erst einmal
weiterspielen. Bis die Schecks platzten und mittlerweile 77
000 Mark aufgelaufen waren. Und jetzt läuft die
Annahmestelle hinter diesem Gelde her.
Der Staat als Hauptgewinner des Zahlenlottos, der als
Einziger niemals zulegt, sondern nur im großem Stil
abkassiert, hat für solche Situationen das richtige Gesetz
parat. Während bei privaten Glücks- und Wettspielen die
Einsätze nicht einklagbar sind, kann das Lotto per Gericht
zulangen. Allerdings darf man beim privaten Zocken auch
wegen der angefallenen Gewinne nicht vor Gericht ziehen,
was bei öffentlichen Glückspielen möglich ist.
Von Lottoverführung könne keine Rede sein, sagt
Rechtsanwalt Heinrich Burchardt, der die Lottoannahmestelle
vertritt. Der Spieler habe freiwillig die Scheine ausgefüllt. Die
Chancen dieses Mannes, der monatlich rund 35 000 Mark
verspielte, stehen gerichtlich also schlecht. Die der
Annahmestelle, tatsächlich an ihr Geld zu kommen, allerdings
auch. Es sei denn, ein Sechser am Sonnabendabend reißt den
verarmten Zocker wieder aus dem Schlamassel.
Jo, Hannover