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Zocker zahlt keine Schulden
Medium:Hannoversche Allgemeine
Datum: 02.11.1999
Ein Glückspilz, der jahrelang beim Lotto hohe Gewinne einstrich, ist schließlich doch von Fortuna verlassen worden. Der 61-Jährige, der zwischendurch sogar Lottomillionär war, wie er versichert, setzte nach seinem Volltreffer über eineinhalb Jahre wöchentlich 8500 Mark ein. Die Gewinne schwankten, die Verluste summierten sich, bis der Mann mit rund 77 000 Mark bei seiner Lottoannahmestelle in der Kreide stand. Den Mahnbescheid wies er mit der Begründung zurück, dass man ihn zum weiteren Zocken verleitet habe.

Der Edelzocker war für die Lottoannahmestelle zunächst eine sichere Bank. Der Mann verlor und gewann, er zahlte mit Schecks, die auch eingelöst wurden. Die heile Lottowelt zeigte noch keine Risse, und als der Lottospieler eines Tages erklärte, er sei momentan etwas klamm, stundete man ihm die Zahlungen und ließ diesen Kunden bargeldlos erst einmal weiterspielen. Bis die Schecks platzten und mittlerweile 77 000 Mark aufgelaufen waren. Und jetzt läuft die Annahmestelle hinter diesem Gelde her.

Der Staat als Hauptgewinner des Zahlenlottos, der als Einziger niemals zulegt, sondern nur im großem Stil abkassiert, hat für solche Situationen das richtige Gesetz parat. Während bei privaten Glücks- und Wettspielen die Einsätze nicht einklagbar sind, kann das Lotto per Gericht zulangen. Allerdings darf man beim privaten Zocken auch wegen der angefallenen Gewinne nicht vor Gericht ziehen, was bei öffentlichen Glückspielen möglich ist.

Von Lottoverführung könne keine Rede sein, sagt Rechtsanwalt Heinrich Burchardt, der die Lottoannahmestelle vertritt. Der Spieler habe freiwillig die Scheine ausgefüllt. Die Chancen dieses Mannes, der monatlich rund 35 000 Mark verspielte, stehen gerichtlich also schlecht. Die der Annahmestelle, tatsächlich an ihr Geld zu kommen, allerdings auch. Es sei denn, ein Sechser am Sonnabendabend reißt den verarmten Zocker wieder aus dem Schlamassel.

Jo, Hannover


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