Von KLAUS ROTTEIbbenbüren. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und
neun Monaten verurteilte das Schöffengericht gestern einen
justizerfahrenen 33 Jahre alten Türken wegen Diebstahls im
besonders schweren Fall und eine 38-jährige Deutsche aus
Ibbenbüren wegen Beihilfe zu acht Monaten.
Der "Sterntaler", so wie er in Spielhallen steht, ist ein
Geldwechselautomat und ein Wunderwerk der Elektronik: Der
Kunde steckt einen Hundertmark-schein hinein, und zwanzig
Fünfmarkstücke purzeln als Klimpergeld für die
Daddelautomaten heraus.
Der "Sterntaler" hat allerdings eine konstruktive Schwäche: Er
ist nicht auf menschliche Niedertracht programmiert. Aus dem
"Sterntaler" können also auch Münzen regnen, wenn ein fauler
Kunde den Geldschein durch einen Trick wieder
herausgezogen hat.
Aus unguter Erfahrung klug geworden, kennen die
Schwachstelle sowohl der Hersteller des Automaten als auch
die Aufsteller. Der Betreiber einer Spielhalle in der
Ibbenbürener Innenstadt wollte daraufhin mit einer
funkgesteuerten Fernbedienung Betrügern das Handwerk
legen: Nun sollte nicht länger der Kunde den Geldwechsler
bedienen, sondern nur noch die Aufsicht. Ein narrensicheres
System - wenn bloß aufs Personal Verlass ist.
In der gestrigen Verhandlung warf die Anklage allerdings der
38-jährigen Ibbenbürenerin, ehemalige und gekündigte Aufsicht
in der Spielhalle, vor, geduldet zu haben, wie der Türke den
"Sterntaler" zum Goldesel machte: Der 33-Jährige soll dabei
einen präparierten Hundertmarkschein so oft in den
Geldwechsler gesteckt und an einem Faden wieder
herausgezogen haben, bis der Automat 9.200 Mark an Münzen
ausspuckte - zwei handelsübliche Geldsäckchen voll.
"Nikolausfeier in der Spielothek", ätzte der Vorsitzende
Richter.
Vor Gericht hüllten sich die Angeklagten in Schweigen. Das
Gericht hatte aber nach mehrstündiger Beweisaufnahme "nicht
den leisesten Zweifel", dass der Türke den Automaten
abgezockt und die Deutsche Beihilfe geleistet habe. Unklar
blieb, welchen Vorteil die Frau dadurch hatte.
Durch zeitliche Eingrenzung des Diebstahls, erklärten der
Geschäftsführer der Spielhalle und ein Techniker, sei ein
Verdacht auf die 38-Jährige gefallen. Diese habe schließlich
ihre Tatbeteiligung zugegeben - sogar schriftlich gegenüber
ihrem Chef: "Ich habe die Manipulation zugelassen."
Während der Chef gestern behauptete, durch "gutes Zureden"
habe seine Mitarbeiterin gebeichtet, wurde in der Verhandlung
klar, dass die Frau mit einem Videotrick wachsweich gemacht
wurde. Die Firma hatte behauptet, die Manipulation sei per
Video aufgezeichnet worden - ein bloßer Bluff.
Die Verteidigung pochte nun darauf, solch ein Trick sei
rechtlich unzulässig, daher dürfe das Geständnis der Frau auch
nicht verwertet werden. Dem hielt der Vorsitzende entgegen,
die Rechtsgrundlage decke das Vorgehen der Firma
"eindeutig". Tricksen und täuschen sei Privatpersonen erlaubt,
um einen Strafverdächtigen zu überführen - sofern
Menschenrechte nicht verletzt werden.
Derweil räsonierte der Elektroniker der Firma über die Grenzen
technischer Sicherheitseinrichtungen: "Wir bauen den Zaun
immer höher. Aber wieder kommt einer, der darüber klettert."