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Freiheitsstrafen ohne Bewährung - Geldwechselautomat pfundweise abgezockt
Medium:Ibbenbürener Volkszeitung
Datum: 06.10.1999
Von KLAUS ROTTE

Ibbenbüren. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilte das Schöffengericht gestern einen justizerfahrenen 33 Jahre alten Türken wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und eine 38-jährige Deutsche aus Ibbenbüren wegen Beihilfe zu acht Monaten.

Der "Sterntaler", so wie er in Spielhallen steht, ist ein Geldwechselautomat und ein Wunderwerk der Elektronik: Der Kunde steckt einen Hundertmark-schein hinein, und zwanzig Fünfmarkstücke purzeln als Klimpergeld für die Daddelautomaten heraus.

Der "Sterntaler" hat allerdings eine konstruktive Schwäche: Er ist nicht auf menschliche Niedertracht programmiert. Aus dem "Sterntaler" können also auch Münzen regnen, wenn ein fauler Kunde den Geldschein durch einen Trick wieder herausgezogen hat.

Aus unguter Erfahrung klug geworden, kennen die Schwachstelle sowohl der Hersteller des Automaten als auch die Aufsteller. Der Betreiber einer Spielhalle in der Ibbenbürener Innenstadt wollte daraufhin mit einer funkgesteuerten Fernbedienung Betrügern das Handwerk legen: Nun sollte nicht länger der Kunde den Geldwechsler bedienen, sondern nur noch die Aufsicht. Ein narrensicheres System - wenn bloß aufs Personal Verlass ist.

In der gestrigen Verhandlung warf die Anklage allerdings der 38-jährigen Ibbenbürenerin, ehemalige und gekündigte Aufsicht in der Spielhalle, vor, geduldet zu haben, wie der Türke den "Sterntaler" zum Goldesel machte: Der 33-Jährige soll dabei einen präparierten Hundertmarkschein so oft in den Geldwechsler gesteckt und an einem Faden wieder herausgezogen haben, bis der Automat 9.200 Mark an Münzen ausspuckte - zwei handelsübliche Geldsäckchen voll. "Nikolausfeier in der Spielothek", ätzte der Vorsitzende Richter.

Vor Gericht hüllten sich die Angeklagten in Schweigen. Das Gericht hatte aber nach mehrstündiger Beweisaufnahme "nicht den leisesten Zweifel", dass der Türke den Automaten abgezockt und die Deutsche Beihilfe geleistet habe. Unklar blieb, welchen Vorteil die Frau dadurch hatte.

Durch zeitliche Eingrenzung des Diebstahls, erklärten der Geschäftsführer der Spielhalle und ein Techniker, sei ein Verdacht auf die 38-Jährige gefallen. Diese habe schließlich ihre Tatbeteiligung zugegeben - sogar schriftlich gegenüber ihrem Chef: "Ich habe die Manipulation zugelassen."

Während der Chef gestern behauptete, durch "gutes Zureden" habe seine Mitarbeiterin gebeichtet, wurde in der Verhandlung klar, dass die Frau mit einem Videotrick wachsweich gemacht wurde. Die Firma hatte behauptet, die Manipulation sei per Video aufgezeichnet worden - ein bloßer Bluff.

Die Verteidigung pochte nun darauf, solch ein Trick sei rechtlich unzulässig, daher dürfe das Geständnis der Frau auch nicht verwertet werden. Dem hielt der Vorsitzende entgegen, die Rechtsgrundlage decke das Vorgehen der Firma "eindeutig". Tricksen und täuschen sei Privatpersonen erlaubt, um einen Strafverdächtigen zu überführen - sofern Menschenrechte nicht verletzt werden.

Derweil räsonierte der Elektroniker der Firma über die Grenzen technischer Sicherheitseinrichtungen: "Wir bauen den Zaun immer höher. Aber wieder kommt einer, der darüber klettert."


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