BAD SOBERNHEIM Der Rechnungshof hat die
Verbandsgemeinde
aufgefordert, die seit 1994 geltende Vergnügungssteuer für
Spielautomaten
drastisch zu erhöhen und dabei die möglichen Höchstbeträge
voll
auszuschöpfen. Ein entsprechender Antrag liegt heute dem
Verbandsgemeinderat vor. Bisher bewegte sich die Steuer pro Gerät zwischen 20 und 50
Mark, sie soll ab
1. Januar für Geräte in Spielhallen auf 40 bis 100 Mark
erhöht und 2002
nochmals verdoppelt werden. Die Verbandsgemeinde könnte hier
bis auf 240
Mark gehen, doch darf die Steigerung übergangslos nicht mehr
als 100 Prozent
betragen.
Bei den Sätzen für Automaten in Gaststätten wird weniger
deutlich angezogen,
dort bewegt sich die Spanne ab 1. Januar zwischen 25 und 60
Mark. Die
Verwaltung erwartet von den höheren Steuern 20000 Mark
Mehreinnahmen im
Jahr.
Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungshof der Verbandsgemeinde,
auf die bisher
erhobene Vergnügungsteuer für Tanzveranstaltungen zu
verzichten. Die
Einnahmen 1998 gerade mal 1500 Mark reichten nicht aus,
den
Verwaltungsaufwand zu decken.
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