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Mehr Steuern auf Glücksspiel - Rechnungshof fordert nun von Verbandsgemeinde höhere Sätze
Medium:Main Rheiner
Datum: 28.09.1999
BAD SOBERNHEIM Der Rechnungshof hat die Verbandsgemeinde aufgefordert, die seit 1994 geltende Vergnügungssteuer für Spielautomaten drastisch zu erhöhen und dabei die möglichen Höchstbeträge voll auszuschöpfen. Ein entsprechender Antrag liegt heute dem Verbandsgemeinderat vor.

Bisher bewegte sich die Steuer pro Gerät zwischen 20 und 50 Mark, sie soll ab 1. Januar für Geräte in Spielhallen auf 40 bis 100 Mark erhöht und 2002 nochmals verdoppelt werden. Die Verbandsgemeinde könnte hier bis auf 240 Mark gehen, doch darf die Steigerung übergangslos nicht mehr als 100 Prozent betragen.

Bei den Sätzen für Automaten in Gaststätten wird weniger deutlich angezogen, dort bewegt sich die Spanne ab 1. Januar zwischen 25 und 60 Mark. Die Verwaltung erwartet von den höheren Steuern 20000 Mark Mehreinnahmen im Jahr.

Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungshof der Verbandsgemeinde, auf die bisher erhobene Vergnügungsteuer für Tanzveranstaltungen zu verzichten. Die Einnahmen 1998 gerade mal 1500 Mark reichten nicht aus, den Verwaltungsaufwand zu decken.

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