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Salzburg: Bankräuberin kam in einem roten Regen-Poncho
Medium:Salzburger Nachrichten
Datum: 09.09.1999
Aus "Geburtstags-Spielerei" wurde krankhafte Leidenschaft - Strafe an Untergrenze

SALZBURG (SN-res).

Die Geschichte einer krankhaften Glücksspielerin, deren Motive zu einem Banküberfall im August d. J. in Salzburg - gemäß ihrer Schilderung - z. T. auch tragische Züge aufwiesen, ließ am Mittwoch ein Salzburger Schöffengericht (Vorsitz Richter Wilhelm Longitsch) sichtlich nicht unberührt. Obwohl es sich bei der 49-jährigen Pensionistin Silvia C. bereits um die dritte Person gehandelt hatte, die innerhalb kurzer Zeit eine Filiale der Spängler-Bank in der Salzburger Innenstadt überfallen hatte, verhängte das Gericht - angesichts einer Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren - eine Strafe an der Untergrenze: Die Frau wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft (davon drei unbedingt) verurteilt. Staatsanwältin Eva Danninger wollte das nicht auf der Stelle akzeptieren und gab vorerst keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Die Angeklagte präsentierte sich dem Gericht, wie auch der Vorsitzende feststellte, als "Häuflein Elend". Nur stockend, immer wieder von Tränen unterbrochen und kaum vernehmbar schilderte sie, wie es mit ihr so weit gekommen war: Ursprünglich sei sie bloß zum Geburtstag mit zwei Freundinnen ins Casino gegangen.

Dann aber, als ab 1990 ihre beiden Töchter aus dem Haus waren, sei "alles so leer" gewesen, und da habe sie derSpielteufel so richtig gepackt. Die Einsätze wurden immer höher, die Verluste und Schulden immer größer, und schließlich musste die Beschuldigte die Eigentumswohnung verkaufen. Dazu kam eine Krebserkrankung. 1995 ließ sich die Angeklagte international für Casinos sperren, doch ein halbes Jahr später ging sie schon wieder in einem Spielclub ein und aus. Die Folge: 700.000 S Schulden.

Zwei Tage vor dem Überfall habe sie einen niederschmetternden Anruf erhalten, so die Beschuldigte: Ihre seinerzeitige Leidensgenossin aus dem Krankenhaus war verstorben. Daraufhin borgte sich Silvia C. von ihrem Gatten 25.000 S aus - unter falschen Vorspiegelungen. Nachdem sie das Geld in einer Nacht verspielt hatte, übernachtete sie am Bahnhof. In ihr reifte der Entschluss zu einem Banküberfall: "Ich wollte doch meinen Gatten nicht enttäuschen und ihm das Geld zurückgeben!"

Sie kaufte sich eine Pistolen-Attrappe: diese sog. "Feuerzeug-Pistole" war letztlich auch der Grund, warum die Beschuldigte nicht vor den Geschworenen landete, weil dies laut Gesetz keine "Waffe" darstellt. Dann machte sie auf der Toilette Sprechproben: "Überfall, Geld her oder ich schieße." Denn: "Ich habe an sich so eine freundliche Stimme, da hätte ich nie Geld bekommen."

Fünf Minuten vor Geschäftsschluss betrat Silvia C. schließlich die Bankfiliale, vermummt mit einem roten (!) Regen-Poncho, Hut, Brille und Tuch vor dem Gesicht. Die 26-jährige Kassiererin ließ einen gellenden Schrei los und gab der Räuberin sodann 125.880 S. Die Angestellte ist nach dem Schock noch heute in Therapie. Die Angeklagte saß kurz darauf schon im Polizeiauto, wo sie sofort alles gestand. Sie hatte sich von einem Passanten verfolgt gefühlt und selbst die Hilfe der Polizei gesucht...

Auch das Gericht schloß sich in der Urteilsbegründung der Ansicht der Staatsanwältin an, dass die Öffentlichkeit erfahren müsse, dass sich Bankraub nicht lohnt, sah aber dann ein beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe (Geständnis, ordentlicher Lebenswandel, krankhafte Spielsucht) gegenüber keinem Erschwerungsgrund. Die 18 Monate teilbedingt seien "der Täterpersönlichkeit entsprechend".


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