Aus "Geburtstags-Spielerei" wurde krankhafte Leidenschaft - Strafe an Untergrenze SALZBURG (SN-res).
Die Geschichte einer krankhaften Glücksspielerin, deren Motive zu einem
Banküberfall im August d. J. in Salzburg
- gemäß ihrer Schilderung - z. T. auch tragische Züge aufwiesen, ließ am
Mittwoch ein Salzburger
Schöffengericht (Vorsitz Richter Wilhelm Longitsch) sichtlich nicht unberührt.
Obwohl es sich bei der 49-jährigen
Pensionistin Silvia C. bereits um die dritte Person gehandelt hatte, die
innerhalb kurzer Zeit eine Filiale der
Spängler-Bank in der Salzburger Innenstadt überfallen hatte, verhängte das
Gericht - angesichts einer
Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren - eine Strafe an der Untergrenze: Die
Frau wurde zu 18 Monaten
teilbedingter Haft (davon drei unbedingt) verurteilt. Staatsanwältin Eva
Danninger wollte das nicht auf der Stelle
akzeptieren und gab vorerst keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht
rechtskräftig ist.
Die Angeklagte präsentierte sich dem Gericht, wie auch der Vorsitzende
feststellte, als "Häuflein Elend". Nur
stockend, immer wieder von Tränen unterbrochen und kaum vernehmbar schilderte
sie, wie es mit ihr so weit
gekommen war: Ursprünglich sei sie bloß zum Geburtstag mit zwei Freundinnen ins
Casino gegangen.
Dann aber, als ab 1990 ihre beiden Töchter aus dem Haus waren, sei "alles so
leer" gewesen, und da habe sie derSpielteufel so richtig gepackt. Die Einsätze
wurden immer höher, die Verluste und Schulden immer größer, und
schließlich musste die Beschuldigte die Eigentumswohnung verkaufen. Dazu kam
eine Krebserkrankung. 1995 ließ
sich die Angeklagte international für Casinos sperren, doch ein halbes Jahr
später ging sie schon wieder in einem
Spielclub ein und aus. Die Folge: 700.000 S Schulden.
Zwei Tage vor dem Überfall habe sie einen niederschmetternden Anruf erhalten,
so die Beschuldigte: Ihre
seinerzeitige Leidensgenossin aus dem Krankenhaus war verstorben. Daraufhin
borgte sich Silvia C. von ihrem
Gatten 25.000 S aus - unter falschen Vorspiegelungen. Nachdem sie das Geld in
einer Nacht verspielt hatte,
übernachtete sie am Bahnhof. In ihr reifte der Entschluss zu einem
Banküberfall: "Ich wollte doch meinen Gatten
nicht enttäuschen und ihm das Geld zurückgeben!"
Sie kaufte sich eine Pistolen-Attrappe: diese sog. "Feuerzeug-Pistole" war
letztlich auch der Grund, warum die
Beschuldigte nicht vor den Geschworenen landete, weil dies laut Gesetz keine
"Waffe" darstellt. Dann machte sie
auf der Toilette Sprechproben: "Überfall, Geld her oder ich schieße." Denn:
"Ich habe an sich so eine freundliche
Stimme, da hätte ich nie Geld bekommen."
Fünf Minuten vor Geschäftsschluss betrat Silvia C. schließlich die Bankfiliale,
vermummt mit einem roten (!)
Regen-Poncho, Hut, Brille und Tuch vor dem Gesicht. Die 26-jährige Kassiererin
ließ einen gellenden Schrei los
und gab der Räuberin sodann 125.880 S. Die Angestellte ist nach dem Schock noch
heute in Therapie. Die
Angeklagte saß kurz darauf schon im Polizeiauto, wo sie sofort alles gestand.
Sie hatte sich von einem Passanten
verfolgt gefühlt und selbst die Hilfe der Polizei gesucht...
Auch das Gericht schloß sich in der Urteilsbegründung der Ansicht der
Staatsanwältin an, dass die Öffentlichkeit
erfahren müsse, dass sich Bankraub nicht lohnt, sah aber dann ein
beträchtliches Überwiegen der
Milderungsgründe (Geständnis, ordentlicher Lebenswandel, krankhafte Spielsucht)
gegenüber keinem
Erschwerungsgrund. Die 18 Monate teilbedingt seien "der Täterpersönlichkeit
entsprechend".