js Euskirchen - Gestern setzte es vor dem Euskirchener
Amtsgericht eine Lehrstunde für die Richtigkeit des
Satzes: "Wenn du doch geschwiegen hättest." Wegen
Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz hatte das
Ordnungsamt Euskirchen dem Betreiber einer inzwischen
geschlossenen Kneipe ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000
Mark aufgebrummt. Doch, so Richter Arno Bölts-Thunecke
gestern: "Diese gute Behandlung durch die Stadt wollten
Sie offensichtlich nicht dulden." Der heute arbeitslose Wirt
hielt sich nämlich für gänzlich unschuldig, legte
Beschwerde gegen die Rechnung ein und bekam am
Mittwoch die Quittung: Laut Urteil von Bölts-Thunecke darf
er jetzt 2000 Mark berappen. Hinzu kommen natürlich die
Kosten des Gerichtsverfahren. In der Kneipe mit Spielautomaten und Billard muss es
nämlich recht munter zugegangen sein. Auch Kinder
kamen dort nach Auffassung des Gerichtes zu ihrem
nächtlichen Vergnügen - buchstäblich bis in die Puppen.
Dem Papi einer Spätheimkehrerin - das damals 13-jährige
Töchterchen war am 29. November 1998 um 4 Uhr
morgens daheim eingetrudelt - und einer
vorweihnachtlichen Kontrolle der Polizei am 23. Dezember
vorigen Jahres hatte der 31-jährige Wirt die Anzeige zu
verdanken. Das Mädel hatte ihrem Vater erzählt, dass sie
sich bis zur Heimkehr in besagter Spielothek getummelt
habe. Papi stand daraufhin mitsamt seinem
hoffnungsvollen Nachwuchs am nächsten Tag beim
Ordnungsamt auf der Matte. Und kurz vor Weihnachten
war einer Polizeistreife aufgefallen, dass, so ein Beamter
vor Gericht, "auffallend viele Kinder noch um 1 Uhr nachts
aus Richtung der Spielothek in die Innenstadt strömten".
Polizeikontrolle
Bei der nun fälligen Kontrolle wurden die Polizisten fündig.
Gegen 2.30 Uhr erfreuten sich noch zwei 14- und
16-jährige junge Damen in der Kneipe ihres nächtlichen
Daseins. Dabei hätte zumindest das jüngere Mädchen
artig um 22 Uhr das Lokal verlassen müssen. So jedenfalls
sieht es das Jugendschutzgesetz vor.
Der Wirt erklärte, gänzlich unschuldig zu sein. Die jungen
Mädchen hätten nur in der bereits geschlossenen Kneipe
darauf gewartet, von seiner Mitarbeiterin nach Hause
gefahren zu werden. Das wollten die aber gänzlich
undankbar vor Gericht nicht bestätigen. Sie seien den
ganzen Abend bis in die Morgenstunden in dem Lokal
ihrem Vergnügen nachgegangen. Dass es der Wirt mit
dem Jugendschutz nicht so genau nahm, bestätigten auch
drei weitere Mädchen. Es sei kein Grund zu ersehen,
weshalb die jungen Damen lügen sollten, meinte
Bölts-Thunecke, und brummte dem Angeklagten die
Geldbuße von 2000 Mark auf.