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Jugendschutz Ganze Nacht in der Kneipe vergnügt
Medium:Kölner Stadt-Anzeiger
Datum: 26.08.1999
js Euskirchen - Gestern setzte es vor dem Euskirchener Amtsgericht eine Lehrstunde für die Richtigkeit des Satzes: "Wenn du doch geschwiegen hättest." Wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz hatte das Ordnungsamt Euskirchen dem Betreiber einer inzwischen geschlossenen Kneipe ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Mark aufgebrummt. Doch, so Richter Arno Bölts-Thunecke gestern: "Diese gute Behandlung durch die Stadt wollten Sie offensichtlich nicht dulden." Der heute arbeitslose Wirt hielt sich nämlich für gänzlich unschuldig, legte Beschwerde gegen die Rechnung ein und bekam am Mittwoch die Quittung: Laut Urteil von Bölts-Thunecke darf er jetzt 2000 Mark berappen. Hinzu kommen natürlich die Kosten des Gerichtsverfahren.

In der Kneipe mit Spielautomaten und Billard muss es nämlich recht munter zugegangen sein. Auch Kinder kamen dort nach Auffassung des Gerichtes zu ihrem nächtlichen Vergnügen - buchstäblich bis in die Puppen. Dem Papi einer Spätheimkehrerin - das damals 13-jährige Töchterchen war am 29. November 1998 um 4 Uhr morgens daheim eingetrudelt - und einer vorweihnachtlichen Kontrolle der Polizei am 23. Dezember vorigen Jahres hatte der 31-jährige Wirt die Anzeige zu verdanken. Das Mädel hatte ihrem Vater erzählt, dass sie sich bis zur Heimkehr in besagter Spielothek getummelt habe. Papi stand daraufhin mitsamt seinem hoffnungsvollen Nachwuchs am nächsten Tag beim Ordnungsamt auf der Matte. Und kurz vor Weihnachten war einer Polizeistreife aufgefallen, dass, so ein Beamter vor Gericht, "auffallend viele Kinder noch um 1 Uhr nachts aus Richtung der Spielothek in die Innenstadt strömten".

Polizeikontrolle

Bei der nun fälligen Kontrolle wurden die Polizisten fündig. Gegen 2.30 Uhr erfreuten sich noch zwei 14- und 16-jährige junge Damen in der Kneipe ihres nächtlichen Daseins. Dabei hätte zumindest das jüngere Mädchen artig um 22 Uhr das Lokal verlassen müssen. So jedenfalls sieht es das Jugendschutzgesetz vor.

Der Wirt erklärte, gänzlich unschuldig zu sein. Die jungen Mädchen hätten nur in der bereits geschlossenen Kneipe darauf gewartet, von seiner Mitarbeiterin nach Hause gefahren zu werden. Das wollten die aber gänzlich undankbar vor Gericht nicht bestätigen. Sie seien den ganzen Abend bis in die Morgenstunden in dem Lokal ihrem Vergnügen nachgegangen. Dass es der Wirt mit dem Jugendschutz nicht so genau nahm, bestätigten auch drei weitere Mädchen. Es sei kein Grund zu ersehen, weshalb die jungen Damen lügen sollten, meinte Bölts-Thunecke, und brummte dem Angeklagten die Geldbuße von 2000 Mark auf.


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