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Pressemitteilung zum Umzug des Spielcasinos in Bad Oeynhausen
Medium:Diakonisches Werk Herford
Datum: 20.08.1999
185 Millionen DM spielten die drei nordrhein-westfälischen Spielcasinos im Jahr 1998 in die Landeskasse ein. Der Zuwachs zum Vorjahr betrug satte 15 Millionen DM. Über 50% der Einnahmen stammen aus dem sogenannten Kleinen Spiel, den Automatensälen. Hier gibt es keine Kleidervorschriften, kaum Personal, das die Spielwütigen notfalls ansprechen könnte, und vor allem keine Ausweiskontrollen. Dafür locken prall gefüllte Jackpots und Automaten, die mit Geldscheinakzeptoren ausgestattet sind, die in kürzester Zeit ein Monatseinkommen verschlingen. Beim Großen Spiel (Roulette, Black Jack, Baccara) haben Spieler und auch ihre Angehörigen die Möglichkeit, sich in eine bundesweite Sperrliste eintragen zu lassen, wenn sie merken, daß sie mit dem Glücksspiel nicht kontrolliert umgehen können und Haus und Hof verspielen. Beim Kleinen Spiel dagegen gelten keinerlei Schutzvorschriften. Dabei ist bekannt, daß gerade Spielautomaten ein sehr hohes Suchtpotential haben. Und gerade davon werden im neuen Domizil des Bad Oeynhausener Spielcasinos 40 zusätzlich aufgestellt. Doch nicht genug: Auch die Öffnungszeiten werden drastisch ausgeweitet, und auf das Eintrittsgeld wird künftig verzichtet. Diese Maßnahmen dienen offensichtlich dazu, die Hemmschwelle ge-genüber dem Glücksspiel abzubauen.

Der neue Standort sei noch attraktiver für jüngere Zielgruppen, verkündet die Geschäftsleitung von West Spiel scheinbar unbekümmert.

Weiß man dort nicht, daß gerade junge Menschen eher gefährdet sind, vom Glücksspiel nicht mehr loszukommen? Weiß man dort nicht, daß das Glücksspiel staatlich konzessioniert ist, um die "wirtschaftli-che Ausbeutung der Spielleidenschaft des Publikums unter staatliche Kontrolle und Züge-lung zu nehmen", wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat (BGH ST, 11, 209)?

Ohne Frage: Das Glücksspiel hat auch eine Reihe von positiven Seiten (Freizeitvergnügen, Arbeitsplätze, Geld für die chronisch leeren öffentlichen Kassen und für soziale, sportliche und kulturelle Projekte). Und dennoch: Es gibt auch die andere Seite der Medaille. Menschen, die vom Glücksspiel abhängig werden, die sich und ihre Familien ruinieren. Die Folgen der Glücksspielsucht sind gravierend: Überschuldung, Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Kriminalität, massive familiäre Störungen, Selbstmordgefährdung.

Und obwohl sie aufgrund ihrer exzessiven Spielweise viel zu den hohen Umsatzzahlen der Glücksspielbranche beitragen, finden Glücksspielsüchtige und ihre Angehörigen häufig keine Ansprechpartner, wenn es um die Behandlung der Sucht geht. Trotz horrender Gewinne wird in die Beratung und Behandlung pathologischer GlücksspielerInnen so gut wie kein Geld ge-steckt. Als einziges Bundesland hat Schleswig-Holstein einen Passus in sein Spielbankgesetz aufgenommen, der festlegt, daß ein Teil der Spielbankabgabe für Hilfeeinrichtungen für Spiel-süchtige zu verwenden ist. Eine derart konsequente Lösung fehlt in NRW. Hier gibt es lan-desweit nur drei (!) Beratungsstellen (Herford, Neuss, Unna), deren Förderung zudem Ende diesen bzw. Mitte nächsten Jahres ausläuft.

Seitens der Politik gibt es offensichtlich keine Einwände gegen einen Ausbau des Glücks-spielangebotes und einen Abbau von Spielerschutzvorschriften. Nur wenige Gesundheits- und Sozialpolitiker interessieren sich für das Schicksal Glücksspielsüchtiger und ihrer Famili-en. Die politische Mehrheit schielt ausschließlich nach den Steuereinnahmen.

Das Innenministerium des Landes NRW als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie die Firma WestSpiel werden aufgefordert, Verantwortung für die Folgen dieses erweiterten und liberalisierten Glücksspielangebotes zu übernehmen.

Vorschläge für Spielerschutzmaßnahmen:

Ausweiskontrollen sowie Möglichkeiten der Eigensperre auch im Kleinen Spiel keine EC Cash Terminals und Spielautomaten mit Geldscheinakzeptoren Entwicklung von Konzeptionen zum Umgang mit auffälligen Glücksspielern nach holländi-schem Vorbild Schulung des Casinopersonals Auslage von Informationsmaterial über Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten der Glücksspielsucht innerhalb des Casinos Telefonnummer eines Beratungstelefons auf der Eintrittskarte und auf den Automaten

Vorschläge für die Finanzierung der Hilfeangebote für süchtige Casinospieler

Novellierung des Spielbankgesetzes entsprechend dem schleswig-holsteinischen Vor-bild: "Ein Teil der Spielbankabgabe ist für Hilfeeinrichtungen für Spielsüchtige zu verwen-den" 1 DM vom Eintrittsgeld je Besucher für Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, die Hilfe-angebote für Spielsüchtige und ihre Familien anbieten

Stand: 18. 8. 1999


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