185 Millionen DM spielten die drei nordrhein-westfälischen Spielcasinos im Jahr
1998 in die Landeskasse ein. Der Zuwachs zum Vorjahr betrug satte 15 Millionen
DM. Über 50% der Einnahmen stammen aus dem sogenannten Kleinen Spiel, den
Automatensälen. Hier gibt es keine Kleidervorschriften, kaum Personal, das die
Spielwütigen notfalls ansprechen könnte, und vor allem keine Ausweiskontrollen.
Dafür locken prall gefüllte Jackpots und Automaten, die mit Geldscheinakzeptoren
ausgestattet sind, die in kürzester Zeit ein Monatseinkommen verschlingen.
Beim Großen Spiel (Roulette, Black Jack, Baccara) haben Spieler und auch ihre
Angehörigen die Möglichkeit, sich in eine bundesweite Sperrliste eintragen zu
lassen, wenn sie merken, daß sie mit dem Glücksspiel nicht kontrolliert umgehen
können und Haus und Hof verspielen. Beim Kleinen Spiel dagegen gelten keinerlei
Schutzvorschriften. Dabei ist bekannt, daß gerade Spielautomaten ein sehr hohes
Suchtpotential haben. Und gerade davon werden im neuen Domizil des Bad
Oeynhausener Spielcasinos 40 zusätzlich aufgestellt. Doch nicht genug: Auch die
Öffnungszeiten werden drastisch ausgeweitet, und auf das Eintrittsgeld wird
künftig verzichtet. Diese Maßnahmen dienen offensichtlich dazu, die Hemmschwelle
ge-genüber dem Glücksspiel abzubauen.Der neue Standort sei noch attraktiver für jüngere Zielgruppen, verkündet die
Geschäftsleitung von West Spiel scheinbar unbekümmert.
Weiß man dort nicht, daß gerade junge Menschen eher gefährdet sind, vom
Glücksspiel nicht mehr loszukommen?
Weiß man dort nicht, daß das Glücksspiel staatlich konzessioniert ist, um die
"wirtschaftli-che Ausbeutung der Spielleidenschaft des Publikums unter
staatliche Kontrolle und Züge-lung zu nehmen", wie der Bundesgerichtshof
festgestellt hat (BGH ST, 11, 209)?
Ohne Frage: Das Glücksspiel hat auch eine Reihe von positiven Seiten
(Freizeitvergnügen, Arbeitsplätze, Geld für die chronisch leeren öffentlichen
Kassen und für soziale, sportliche und kulturelle Projekte).
Und dennoch: Es gibt auch die andere Seite der Medaille. Menschen, die vom
Glücksspiel abhängig werden, die sich und ihre Familien ruinieren. Die Folgen
der Glücksspielsucht sind gravierend: Überschuldung, Arbeitsplatzverlust,
Wohnungsverlust, Kriminalität, massive familiäre Störungen,
Selbstmordgefährdung.
Und obwohl sie aufgrund ihrer exzessiven Spielweise viel zu den hohen
Umsatzzahlen der Glücksspielbranche beitragen, finden Glücksspielsüchtige und
ihre Angehörigen häufig keine Ansprechpartner, wenn es um die Behandlung der
Sucht geht. Trotz horrender Gewinne wird in die Beratung und Behandlung
pathologischer GlücksspielerInnen so gut wie kein Geld ge-steckt. Als einziges
Bundesland hat Schleswig-Holstein einen Passus in sein Spielbankgesetz
aufgenommen, der festlegt, daß ein Teil der Spielbankabgabe für
Hilfeeinrichtungen für Spiel-süchtige zu verwenden ist. Eine derart konsequente
Lösung fehlt in NRW. Hier gibt es lan-desweit nur drei (!) Beratungsstellen
(Herford, Neuss, Unna), deren Förderung zudem Ende diesen bzw. Mitte nächsten
Jahres ausläuft.
Seitens der Politik gibt es offensichtlich keine Einwände gegen einen Ausbau des
Glücks-spielangebotes und einen Abbau von Spielerschutzvorschriften. Nur wenige
Gesundheits- und Sozialpolitiker interessieren sich für das Schicksal
Glücksspielsüchtiger und ihrer Famili-en. Die politische Mehrheit schielt
ausschließlich nach den Steuereinnahmen.
Das Innenministerium des Landes NRW als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie
die Firma WestSpiel werden aufgefordert, Verantwortung für die Folgen dieses
erweiterten und liberalisierten Glücksspielangebotes zu übernehmen.
Vorschläge für Spielerschutzmaßnahmen:
Ausweiskontrollen sowie Möglichkeiten der Eigensperre auch im Kleinen Spiel
keine EC Cash Terminals und Spielautomaten mit Geldscheinakzeptoren
Entwicklung von Konzeptionen zum Umgang mit auffälligen Glücksspielern nach
holländi-schem Vorbild
Schulung des Casinopersonals
Auslage von Informationsmaterial über Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten
der Glücksspielsucht innerhalb des Casinos
Telefonnummer eines Beratungstelefons auf der Eintrittskarte und auf den
Automaten
Vorschläge für die Finanzierung der Hilfeangebote für süchtige Casinospieler
Novellierung des Spielbankgesetzes entsprechend dem schleswig-holsteinischen
Vor-bild: "Ein Teil der Spielbankabgabe ist für Hilfeeinrichtungen für
Spielsüchtige zu verwen-den"
1 DM vom Eintrittsgeld je Besucher für Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe,
die Hilfe-angebote für Spielsüchtige und ihre Familien anbieten
Stand: 18. 8. 1999