Tausend Geschädigte, aber "nur" 17 Millionen Schaden nachweisbar Wels - Einen Schuldspruch fällte das Landesgericht Wels am Donnerstag im Fall
des 41-jährigen Kaufmannes ausOberösterreich, der Ende der achtziger Jahre
pyramidenähnliche Glücksspiele in großem Stil aufgezogen hatte.
Herbert R. wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Veruntreuung sowie
betrügerischer und fahrlässigerKrida zu fünf Jahren Haft, davon allerdings
drei Jahre und neun Monate bedingt, verurteilt. Auf die verbleibenden 15
Monate unbedingter Freiheitsstrafe werden zwölf Monate U-Haft angerechnet,
weshalb Herbert R. jetzt nur noch drei Monate in Haft verbringen muss.
Eine der schwierigsten Aufgaben in dem 101 Tage dauernden Prozess war die
Ermittlung des tatsächlichnachweisbaren Schadens. Die Anklage war von 138
Millionen Schilling (zehn Millionen Euro) ausgegangen. Dies ließsich nicht in
dieser Höhe verifizieren, da nur 200 Zeugen gehört werden konnten. Laut
Staatsanwaltschaft sollen aber rund tausend Spielteilnehmer geschädigt worden
sein.
Nachweisbar blieb ein Schaden von "nur" rund 17 Millionen Schilling. Als
mildernd wertete das Gericht, dass der Mann wegen seiner Spielsucht nur
eingeschränkt zurechnungsfähig und unbescholten gewesen sei. Auch habe der
Kaufmann zumindest einen Teil des Geldes aus seinen Glücksspielen zur
Wiedergutmachung der Betrugshandlungen verwendet.
Herbert R. muss sich außerdem eine "sozialversicherungspflichtige Arbeit"
suchen: erstens zum Zwecke derResozialisierung. Zweitens, damit er den Schaden
in der Höhe von 17 Millionen Schilling sowie die Prozesskosten in
Millionenhöhe begleichen könne. Der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit. (klac/APA)