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15 Monate für Pyramidenspiel
Medium:DER STANDARD
Datum: 20.08.1999
Tausend Geschädigte, aber "nur" 17 Millionen Schaden nachweisbar

Wels - Einen Schuldspruch fällte das Landesgericht Wels am Donnerstag im Fall des 41-jährigen Kaufmannes ausOberösterreich, der Ende der achtziger Jahre pyramidenähnliche Glücksspiele in großem Stil aufgezogen hatte.

Herbert R. wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Veruntreuung sowie betrügerischer und fahrlässigerKrida zu fünf Jahren Haft, davon allerdings drei Jahre und neun Monate bedingt, verurteilt. Auf die verbleibenden 15 Monate unbedingter Freiheitsstrafe werden zwölf Monate U-Haft angerechnet, weshalb Herbert R. jetzt nur noch drei Monate in Haft verbringen muss.

Eine der schwierigsten Aufgaben in dem 101 Tage dauernden Prozess war die Ermittlung des tatsächlichnachweisbaren Schadens. Die Anklage war von 138 Millionen Schilling (zehn Millionen Euro) ausgegangen. Dies ließsich nicht in dieser Höhe verifizieren, da nur 200 Zeugen gehört werden konnten. Laut Staatsanwaltschaft sollen aber rund tausend Spielteilnehmer geschädigt worden sein.

Nachweisbar blieb ein Schaden von "nur" rund 17 Millionen Schilling. Als mildernd wertete das Gericht, dass der Mann wegen seiner Spielsucht nur eingeschränkt zurechnungsfähig und unbescholten gewesen sei. Auch habe der Kaufmann zumindest einen Teil des Geldes aus seinen Glücksspielen zur Wiedergutmachung der Betrugshandlungen verwendet.

Herbert R. muss sich außerdem eine "sozialversicherungspflichtige Arbeit" suchen: erstens zum Zwecke derResozialisierung. Zweitens, damit er den Schaden in der Höhe von 17 Millionen Schilling sowie die Prozesskosten in Millionenhöhe begleichen könne. Der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit. (klac/APA)


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