Dem Internet-Buchmacher half es nicht, daß sein Angebot auf einem
Server in Antigua bereitgehalten wurde, wo Internet-Glücksspiel
erlaubt ist. Die Richter entschieden, daß das Glücksspiel im Staat
New York veranstaltet wurde, weil die persönlichen Informationen
und die Wetten von New York aus abgeschickt worden waren. Das
virtuelle Casino habe sich daher im Terminal des jeweiligen Spielers
befunden.
Wird nicht der Server als Veranstaltungsort angesehen, sondern
der Rechner des jeweiligen Nutzers, so hat dies nach deutschem
Recht nicht nur für den Veranstalter Auswirkungen. >=Auch derjenige,
der sich an solchen Glücksspielen beteiligt oder dafür wirbt,
macht sich strafbar", erklärt Online-Rechts-Experte Sebastian
Biere. Ob die deutschen Richter dieser Ansicht folgen und sich
damit auch ihren amerikanischen Kollegen anschließen, bleibt abzuwarten.
Eine klärende Entscheidung gibt es bislang noch nicht.
Zumindest ein anderer Fall aus Amerika wird auch in Deutschland
Wellen schlagen: Das Kreditkartenunternehmen Mastercard mußte
sich mit einer Frau vergleichen, die 70.000 $ im Internet verspielte,
aber ihre Kreditkartenrechnung nicht begleichen wollte.
Mastercard will nun alle Verträge mit Internet-Casinos ändern.
Zukünftig müssen die Veranstalter darauf hinweisen, daß Spielen
im Internet illegal sein kann und ermitteln, wo der jeweilige
Spieler wohnt.
Nicht nur Mastercard war von dem Rechtsstreit betroffen. Die Karteninhaberin
hatte gleich mehrere Kreditkartenunternehmen, darunter auch Visa,
verklagt, weil diese durch ihre Gebühren von dem illegalen Glücksspiel
profitierten. Nächster Verhandlungstermin ist der 20. Oktober,
doch auch Visa wird kaum ein Interesse an einem Präzedenzfall
haben.