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Vorsicht bei Glücksspielen im Internet. Die rechtliche Lage ist immer noch undurchsichtig.
Medium:Rheinische Post Online
Datum: 30.07.1999
Düsseldorf (rpo). Roulette, Black Jack und Bakkarat locken auchden deutschen Surfer in die Spielcasinos im Internet. DasAngebot ist oft auchchig, auf die angeblicheEinhaltung von Sicherheitsstandards wird gerne hingewiesen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Nicht nur die bestehendenGewinnchancen, sondern auch die rechtliche Lage istundurchsichtig.

Während die Verluste spätestens mit der nächsten Kreditkartenabrechnung zu Buche schlagen, kann derGewinn länger auf sich warten lassen. UnterUmständen muß sich der Online-Zocker jedoch nicht nur um seinen Gewinn, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft streiten.

Der deutsche Gesetzgeber hat sowohl die öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen ohne behördlicheErlaubnis, als auch eine Beteiligung daran unter Strafe gestellt. Wer sein Glück bei einem nicht genehmigten Spiel herausfordert, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden ( 285 StGB).

"Sieht man nicht nur den Standort des Servers, sondern jeden Ort, von dem das Angebot abgerufen werden kann, als Veranstaltungsort an, so wird das Glückspiel auch in Deutschland veranstaltet", erläutertSebastian Biere, Online-Rechts-Experte vonakademie.de (http://akademie.de).

Er sieht daher den gesetzlichen Straftatbestandgrundsätzlich als erfüllt an. Doch es besteht nach wievor Rechtsunsicherheit. Das Bundeskriminalamt erklärt zurückhaltend, daß das Problem bisher nicht geklärtsei. Sebastian Biere hofft nun, durch eine Anfrage beimBundesjustizministerium Klarheit zu gewinnen.

Nähere Informationen zum Thema Online-Glücksspielfinden Sie auf http://online-recht.de.


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