Düsseldorf (rpo). Roulette, Black Jack und Bakkarat locken auchden
deutschen Surfer in die Spielcasinos im Internet. DasAngebot ist
oft auchchig, auf die angeblicheEinhaltung von Sicherheitsstandards
wird gerne hingewiesen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Nicht
nur die bestehendenGewinnchancen, sondern auch die rechtliche
Lage istundurchsichtig.
Während die Verluste spätestens mit der nächsten Kreditkartenabrechnung
zu Buche schlagen, kann derGewinn länger auf sich warten lassen.
UnterUmständen muß sich der Online-Zocker jedoch nicht nur um
seinen Gewinn, sondern auch mit der Staatsanwaltschaft streiten.
Der deutsche Gesetzgeber hat sowohl die öffentliche Veranstaltung
von Glücksspielen ohne behördlicheErlaubnis, als auch eine Beteiligung
daran unter Strafe gestellt. Wer sein Glück bei einem nicht genehmigten
Spiel herausfordert, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten bestraft werden ( 285 StGB).
"Sieht man nicht nur den Standort des Servers, sondern jeden Ort,
von dem das Angebot abgerufen werden kann, als Veranstaltungsort
an, so wird das Glückspiel auch in Deutschland veranstaltet",
erläutertSebastian Biere, Online-Rechts-Experte vonakademie.de
(http://akademie.de).
Er sieht daher den gesetzlichen Straftatbestandgrundsätzlich als
erfüllt an. Doch es besteht nach wievor Rechtsunsicherheit. Das
Bundeskriminalamt erklärt zurückhaltend, daß das Problem bisher
nicht geklärtsei. Sebastian Biere hofft nun, durch eine Anfrage
beimBundesjustizministerium Klarheit zu gewinnen.
Nähere Informationen zum Thema Online-Glücksspielfinden Sie auf
http://online-recht.de.