Gesetze von US-Staaten gelten auch für Casino-Betrieb im Ausland
/ Präzedenzfall im Bereich eCommerce
(27.7.99) Die Glücksspielgesetze eine US-Staates gelten auch dann
für ein Online-Casino, wenn der Server im Ausland steht und das
Unternehmen dort zugelassen ist, solange Bewohner des Staates
dort Wetten abschließen können. Dies entschied jetzt der oberste
Gerichtshof von New York auf Antrag des Generalstaatsanwaltes.
Die Besitzer des mittlerweile vom Netz genommenen Online-Casinos
World Interactive Gaming machten geltend, auf sie träfen die Glücksspielsgesetze
des Staates New York nicht zu, da ihre Server auf Antigua stehen
und auch dort registriert seien.
In der 20-seitigen Erklärung des obersten Gerichtshofes heißt
es nun, das Internet sei mehr als der bloße Datenaustausch zwischen
einem sich außerhalb des Gesetzes befindenden Angeklagten und
einem sich auf das Gesetz berufenden Kläger: "Es spielt keine
Rolle, ob Online-Glücksspiel in Antigua legal ist. Die Tatsache,
daß im Staate New York Wetten über das Internet plaziert werden
können, reicht aus, um eine Glücksspieltätigkeit im Staate New
York festzustellen. Die betreffende Web-Site schafft ein virtuelles
Casino auf dem Rechner des Benutzers und bricht damit geltendes
Bundesrecht." Die Strafen und Auflagen für die Casino-Betreiber
werden in einer Verhandlung am 9. September festgelegt.
Der stellvertretende Staatsanwalt Joel Michael Schwarz sagte nach
der Urteilsverkündigung: "Dies ist ganz offensichtlich ein sehr
wichtiges Präzedenzurteil, das künftige Rechtsstreitigkeiten vor
allem im Bereich eCommerce beeinflussen wird. Was in diesem Fall
anders war, war die Tatsache, daß wir im Prinzip unsere Gesetze
auf ein anderes Land angewendet haben." Es gäbe zwar vergleichbare
Fälle in anderen Staaten, New York sei nach Schwarz' Wissen jedoch
der erste, der eine Entscheidung getroffen habe. Letzten Monat
hatte der US-Senat mit überwältigender Mehrheit gegen Sportwetten
und Glücksspiel im Netz gestimmt. Gleichzeitig sagen jüngste Studien
dem Online-Glückspiel eine goldene Zukunft voraus. (nk)