Dienstag,16.03.1999

 

Ex-Saalchefs sollen 170.000 Mark zahlen

Von Matthias Gerhart

Bad Homburg. Harsche Worte gab es am gestrigen Montag vor dem Frankfurter   Arbeitsgericht für den ehemaligen Saalchef der Bad Homburger Spielbank, Michael B.: "Warum sollte man sich mit jemandem gütlich einigen, der der Spielbank Geld   gestohlen hat?", fragte der Rechtsanwalt des Spielcasinos, als der Vorsitzende Richter einen Vergleichsvorschlag gemacht hatte.

In dem Prozeß geht es um die fristlose Kündigung des 48 Jahre alten Arbeitnehmers, die im Dezember vergangenen Jahres wegen Unterschlagungsverdachts ausgesprochen worden war. Gemeinsam mit B. waren in einer spektakulären Aktion damals noch zwei weitere Spielbankmitarbeiter fristlos entlassen worden. Dem Vernehmen nach haben die beiden Mitarbeiter aber mittlerweile ihre Klagen zurückgenommen und die Kündigung damit akzeptiert.

Das Unternehmen wirft dem seit 1975 in seinen Diensten stehenden Mitarbeiter umfangreiche Manipulationen der in den Spieltischen eingelassenen "Versenkkästen" vor (die TZ berichtete damals ausführlich). In diese Kassen werden Gelder gelegt, die die Spieler am Tisch für zusätzliche Jetons bezahlen.

Laut Casino wurden von den untreuen Mitarbeitern die Versenkkästen mit dem Inhalt nach Spielende auf dem Weg zwischen Spielsaal und Kassenraum ausgetauscht.

Ein präparierter Versenkkasten mit 60 000 Mark Inhalt verschwand denn auch auf dem Weg zum Kassenraum. In dem dort vorgezeigten Kasten waren nur 5000 Mark.

Eine Videoüberwachung zeigte B., wie er mit einem Kasten im Gang der Spielbank unterwegs war. Trotzdem wies der 48jährige vor Gericht alle Vorwürfe von sich.

Sein Rechtsanwalt erklärte, auch die mit den Ungereimtheiten befaßte Staatsanwaltschaft sei bislang zu keinen eindeutigen Ergebnissen gekommen.

Die Spielbankvertreter fanden sich am Montag aber nicht nur auf der Seite der Beklagten wieder: Ihrerseits verklagte die Bank den Kläger und einen weiteren fristlos entlassenen Saalchef auf Schadensersatz in Höhe von 95 800 Mark beziehungsweise 74 200 Mark.

Vor drei Jahren hatten die beiden Beschäftigten entgegen ausdrücklicher Dienstvorschriften von einem Spieler Schecks in Höhe von 2,9 Millionen Mark akzeptiert, deren Einlösung später platzte. In einem Vertrag verpflichteten sich die Mitarbeiter, wenigstens einen Betrag von je 200 000 Mark in Raten zurückzuzahlen. Durch das abrupte Ende des Arbeitsverhältnisses seien die ausstehenden Beträge nun auf einmal fällig, heißt es in der Klageschrift.

Das Gericht tritt am 15. September erneut zusammen. Dann wird voraussichtlich ein Urteil verkündet.

 

© Frankfurter Neue Presse 1999