Spielsüchtiger will sein Geld zurück
Anwalt: Spielcasino erlaubte Berliner trotz Sperrung 200mal Zutritt
Von Vera Fischer
Holger Müller (Name geändert) ist nicht immer Herr seiner selbst.
Das gilt vor allem, wenn es ums Glücksspiel geht. Genau 200mal
war er in den vergangenen acht Jahren nicht ganz bei Sinnen. So
oft nämlich hat er sich unerlaubt Zutritt zum Spielcasino am Alexanderplatz
verschafft, obwohl er 1988 auf eigenen Antrag gesperrt wurde.
Jetzt klagt Müller vor dem Landgericht gegen die Betreiberfirma,
die Neue Deutsche Spielcasino GmbH (NDSC) auf Rückzahlung der
verspielten 42 000 Mark.
Seit 1975, erklärt sein Anwalt Christian Ströbele, ist Müller
spielsüchtig. Das sei im Oktober 1987 auf Anordnung eine Strafgerichts
in einem psychiatrischen Gutachten bestätigt worden. Damals hatte
ihn die Spielsucht schon vor die Schranken der Strafjustiz gebracht.
Die Sperrung sei 1988 zwar beim Spielcasino im Europa-Center beantragt
worden, gelte aber bundesweit, so der Jurist.
Wenn nun, argumentiert Ströbele, der Einfluß von Alkohol oder
anderen Drogen im Strafrecht die Zurechnungsfähigkeit mindere,
so müsseÄhnliches bei einem Spielsüchtigen auch im Zivilrecht
gelten. Müller habe die Geschäftsfähigkeit zum Abschluß eines
Spielbankvertrages gefehlt. Deshalb habe die NDSC die 42 000 Mark
ohne Rechtsgrundlage kassiert und müsse sie wieder herausgeben.
Heftig kritisiert Ströbele auch, daß die Spielbank ihre eigenen
Regeln nicht einhalte. So muß - unter anderem zum Schutz Minderjähriger
- bei jedem Gast der Ausweis kontrolliert werden. Sein Mandant
sei jedoch unter falschem Namen ohne Ausweis zugelassen worden.
"Ein Trinkgeld hat gereicht." Auch wegen dieses Verstoßes sei
der Vertrag mit der Spielbank nichtig.
Ströbele hofft, daß strengere Kontrollen auch für andere Spielsüchtige
die Rettung sein könnten. "Für viele, die da reingehen, ist das
'ne Sucht", meint der Jurist. "Es sind häufig dramatische Schicksale,
die da dranhängen." So verspielte sein Mandant das Geld seiner
Lebensgefährtin, für deren Konto er eine Vollmacht hatte.
Daß auch die Gerichte seine Meinung teilen könnten, leitet Ströbele
daraus ab, daß seinem Mandanten bereits Prozeßkostenhilfe bewilligt
wurde. Daraus könne man ableiten, daß die Richter die Klage nicht
als aussichtslos einschätzen.
Die Spielcasino-GmbH sieht dem Prozeß gelassen entgegen. Inhaltlich
wolle er sich aber zum schwebenden Verfahren nichtäußern, sagte
Geschäftsführer Wilfried Kämer. Daß Müller nur unter Angabe des
(falschen) Namens ins Casino gelangt sei, hält er für unwahrscheinlich.
"Bei uns kommen Sie ohne Ausweis nicht rein."
©Berliner Morgenpost 1998
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