10. Januar 1998
Spielsüchtiger will sein Geld zurück

Anwalt: Spielcasino erlaubte Berliner trotz Sperrung 200mal Zutritt

Von Vera Fischer


Holger Müller (Name geändert) ist nicht immer Herr seiner selbst. Das gilt vor allem, wenn es ums Glücksspiel geht. Genau 200mal war er in den vergangenen acht Jahren nicht ganz bei Sinnen. So oft nämlich hat er sich unerlaubt Zutritt zum Spielcasino am Alexanderplatz verschafft, obwohl er 1988 auf eigenen Antrag gesperrt wurde. Jetzt klagt Müller vor dem Landgericht gegen die Betreiberfirma, die Neue Deutsche Spielcasino GmbH (NDSC) auf Rückzahlung der verspielten 42 000 Mark.

Seit 1975, erklärt sein Anwalt Christian Ströbele, ist Müller spielsüchtig. Das sei im Oktober 1987 auf Anordnung eine Strafgerichts in einem psychiatrischen Gutachten bestätigt worden. Damals hatte ihn die Spielsucht schon vor die Schranken der Strafjustiz gebracht. Die Sperrung sei 1988 zwar beim Spielcasino im Europa-Center beantragt worden, gelte aber bundesweit, so der Jurist.

Wenn nun, argumentiert Ströbele, der Einfluß von Alkohol oder anderen Drogen im Strafrecht die Zurechnungsfähigkeit mindere, so müsseÄhnliches bei einem Spielsüchtigen auch im Zivilrecht gelten. Müller habe die Geschäftsfähigkeit zum Abschluß eines Spielbankvertrages gefehlt. Deshalb habe die NDSC die 42 000 Mark ohne Rechtsgrundlage kassiert und müsse sie wieder herausgeben.

Heftig kritisiert Ströbele auch, daß die Spielbank ihre eigenen Regeln nicht einhalte. So muß - unter anderem zum Schutz Minderjähriger - bei jedem Gast der Ausweis kontrolliert werden. Sein Mandant sei jedoch unter falschem Namen ohne Ausweis zugelassen worden. "Ein Trinkgeld hat gereicht." Auch wegen dieses Verstoßes sei der Vertrag mit der Spielbank nichtig.

Ströbele hofft, daß strengere Kontrollen auch für andere Spielsüchtige die Rettung sein könnten. "Für viele, die da reingehen, ist das 'ne Sucht", meint der Jurist. "Es sind häufig dramatische Schicksale, die da dranhängen." So verspielte sein Mandant das Geld seiner Lebensgefährtin, für deren Konto er eine Vollmacht hatte.

Daß auch die Gerichte seine Meinung teilen könnten, leitet Ströbele daraus ab, daß seinem Mandanten bereits Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde. Daraus könne man ableiten, daß die Richter die Klage nicht als aussichtslos einschätzen.

Die Spielcasino-GmbH sieht dem Prozeß gelassen entgegen. Inhaltlich wolle er sich aber zum schwebenden Verfahren nichtäußern, sagte Geschäftsführer Wilfried Kämer. Daß Müller nur unter Angabe des (falschen) Namens ins Casino gelangt sei, hält er für unwahrscheinlich. "Bei uns kommen Sie ohne Ausweis nicht rein."


©Berliner Morgenpost 1998

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